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Aktionen | |||
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Bei abweichender Rechnungsadresse ist zwingend die E-Mail-Adresse anzugeben
* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.
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Bitte beachten Sie, dass die Zulassung zum Lehrgang erst bestätigt werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig sind und durch uns geprüft wurden. Bei unvollständigen Unterlagen werden Sie durch uns nach der Anmeldung kontaktiert.
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