Häufig gestellte Fragen
Beispiele
Alle erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten, die nach dem 01.10.2026 ein Diplom erhalten, bekommen einen offiziellen Ausweis mit der neuen Titelbezeichnung.
Alle bisherigen Absolvierenden von eidg. Prüfungen und HF-Absolvierende dürfen den Titel tragen. Es ist aber Stand heute nicht vorgesehen, rückwirkend neue Diplome oder Diplomzusätze auszustellen.
Alle anderen Personen wenden sich für Fragen zum neuen Titelzusatz bitte an die Trägerschaft ihrer Berufs- oder Höheren Fachprüfung
«Professional Bachelor» ist kein akademischer Titel. Der Zugang zu einem konsekutiven Master-Studium an einer Fachhochschule oder Universität ist damit nicht gegeben. Die Hochschulen definieren eigenständig, welche Voraussetzungen für einen solchen Einstieg erfüllt sein müssen.
Die Zulassungsbedingungen bleiben unverändert. In der Höheren Berufsbildung zählt neben dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung weiterhin die «einschlägige Berufserfahrung» als Voraussetzung. Die Trägerschaften regeln die Zulassungsbedingungen zu ihrem Abschluss in der Prüfungsordnung und erteilen die entsprechende Zulassung. Für Höhere Fachschulen sind die Voraussetzungen für die Zulassung im Rahmenlehrplan festgelegt und werden von den anerkannten Höheren Fachschulen entsprechend umgesetzt.
Die Titel von Nachdiplomstudiengängen sind nicht im Berufsbildungsgesetz geregelt und bleiben unverändert.