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Professional Bachelor / Master

Stärkung der Höheren Berufsbildung

Neue Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master»

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Damit werden die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. 

Mit der Einführung der Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master wird die Höhere Berufsbildung sichtbarer positioniert und ihre nationale wie internationale Verständlichkeit verbessert.

Wir begrüssen diese Weiterentwicklung als starkes Signal für die Höhere Berufsbildung. Die Revision unterstreicht damit den hohen Stellenwert der praxisnahen Weiterbildung.

 

Was bedeutet das konkret?

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung können ab 1. Oktober 2026 ihren bisherigen Titel mit dem entsprechenden Titelzusatz führen.
 

Professional Bachelor als Titelzusatz für eidgenössische Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) und Abschlüsse der Höheren Fachschulen HF

Professional Master als Titelzusatz für eidgenössische höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom)
 

Wichtig ist, dass der bisherige Titel bestehen bleibt und es sich beim Professional Bachelor um einen «Titelzusatz» handelt. 
 

Beispiele

  • HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • Dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor
  • Sozialversicherungsexperte mit eidg. Diplom, Professional Master
     

Rückwirkende Wirkung

Die neuen Titelzusätze gelten ab 1. Oktober 2026 rückwirkend für alle Absolventinnen und Absolventen – unabhängig davon, wann der Abschluss erworben wurde.

Häufig gestellte Fragen

Nein, es handelt sich um Titelzusätze, welche die bisherigen Titel der eidg. Fachausweise oder eidg. Diplome ergänzen.

Beispiele

  • HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • Dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor
  • Sozialversicherungsexperte mit eidg. Diplom, Professional Master
Die Titel werden durch die Träger der jeweiligen Berufs- und Höheren Fachprüfungen für eidg. Fachausweise und Diplome vergeben und durch anerkannte Höhere Fachschulen für die HF-Abschlüsse.

Alle erfolgreichen Kandidatinnen und Kandidaten, die nach dem 01.10.2026 ein Diplom erhalten, bekommen einen offiziellen Ausweis mit der neuen Titelbezeichnung.

Ja.

Alle bisherigen Absolvierenden von eidg. Prüfungen und HF-Absolvierende dürfen den Titel tragen. Es ist aber Stand heute nicht vorgesehen, rückwirkend neue Diplome oder Diplomzusätze auszustellen.

Als anerkannte Höhere Fachschule nur für erfolgreiche Absolvierende der Höheren Fachschule für Wirtschaft und der Höheren Fachschule für Recht.

Alle anderen Personen wenden sich für Fragen zum neuen Titelzusatz bitte an die Trägerschaft ihrer Berufs- oder Höheren Fachprüfung

Nein.

«Professional Bachelor» ist kein akademischer Titel. Der Zugang zu einem konsekutiven Master-Studium an einer Fachhochschule oder Universität ist damit nicht gegeben. Die Hochschulen definieren eigenständig, welche Voraussetzungen für einen solchen Einstieg erfüllt sein müssen.

Nein.

Die Zulassungsbedingungen bleiben unverändert. In der Höheren Berufsbildung zählt neben dem Abschluss einer beruflichen Erstausbildung weiterhin die «einschlägige Berufserfahrung» als Voraussetzung. Die Trägerschaften regeln die Zulassungsbedingungen zu ihrem Abschluss in der Prüfungsordnung und erteilen die entsprechende Zulassung. Für Höhere Fachschulen sind die Voraussetzungen für die Zulassung im Rahmenlehrplan festgelegt und werden von den anerkannten Höheren Fachschulen entsprechend umgesetzt.  

Nein.

Die Titel von Nachdiplomstudiengängen sind nicht im Berufsbildungsgesetz geregelt und bleiben unverändert.