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Berufliche Mobilität und soziale Sicherheit

Die Umsetzung der europäischen Koordinationsvorschriften auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrecht
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeiten gehören heute zum beruflichen Alltag in Europa. Die Umsetzung der europäischen Koordinationsvorschriften aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU ab 1. Juni 2002 führte zu einer Flut von neuen Rechtsvorschriften und Weisungen. Die beitrags- und leistungsrechtlichen Auswirkungen sind ohne Fachkenntnisse kaum zu verstehen. Am 1. April 2012 sind im Verhältnis Schweiz/EU die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 in Kraft getreten, welche zum 1. Januar 2015 erneut angepasst wurden. In diesem Seminar steht die praktische Anwendung dieser europäischen Koordinationsregelungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen im Sozialversicherungsbereich im Vordergrund.
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Preis
CHF 595
Dauer
1 Tag
Abschluss
Seminarbestätigung
Lernort
vor Ort
  • Anwendung der europäischen Koordinationsvorschriften
  • Konsequenzen aus den Neuregelungen ab 01.01.2016
  • Die A1-Bescheinigung bei grenzüberschreitenden Erwerbstätigkeiten
  • Erfüllung der Beitragspflicht als schweizerischer Arbeitgeber im EU/EFTA-Ausland
  • Sinn & Zweck von Ausnahmevereinbarungen
  • Praktische Umsetzung der Telearbeitsregelung ab 1.7.2023
  • Sozialrechtliche Situation bei einem weltweiten Einsatz von Arbeitnehmenden

Sie gewinnen Klarheit darüber, wann und in welchem Land Sozialversicherungspflicht besteht und wie die europäischen Koordinationsregelungen in der Praxis angewendet werden. Sie lernen die wichtigsten Wahlrechte und Optionen aus Sicht der schweizerischen Sozialversicherung kennen und wissen, wie die Beitragsabführung bei grenzüberschreitenden Mitarbeitenden korrekt erfolgt. Durch theoretische Inputs, praxisnahe Beispiele, Übungen, Gruppenarbeiten und den Austausch mit anderen Teilnehmenden bauen Sie gezielt Fachwissen für den beruflichen Alltag im internationalen Sozialversicherungsumfeld auf.

Fachkräfte aus dem HR sowie Mitarbeitende von Treuhand- und Unternehmensberatungsfirmen und andere Interessierte, die praktische Kenntnisse zum internationalen Sozialversicherungsrecht unter Beachtung der geltenden europäischen Koordinationsregelungen erwerben bzw. erweitern möchten.

Durchführungsvarianten und Anmeldung

  • Montag, 20. Oktober 2025
    Zeit 08.30 - 16.30 Uhr
  • Firmenseminar

    Sie möchten dieses Seminar als Firmenseminar für Ihr Unternehmen buchen?

    Hier finden Sie alle Infos dazu.

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