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Professional Bachelor

Stärkung der Höheren Berufsbildung mit den neuen Titelzusätzen «Professional Bachelor» und «Professional Master»


Bachelor

Am 24. Juni 2026 hat der Bundesrat beschlossen, die Änderungen des Berufsbildungsgesetzes ab dem 1. Oktober 2026 in Kraft zu setzen. Damit werden die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. 

Stärkung der Höheren Berufsbildung

Mit der Einführung der Titelzusätze Professional Bachelor und Professional Master wird die Höhere Berufsbildung sichtbarer positioniert und ihre nationale wie internationale Verständlichkeit verbessert.

Wir begrüssen diese Weiterentwicklung als starkes Signal für die Höhere Berufsbildung. Die Revision unterstreicht damit den hohen Stellenwert der praxisnahen Weiterbildung.

 

Was bedeutet das konkret?

Absolventinnen und Absolventen der Höheren Berufsbildung können ab 1. Oktober 2026 ihren bisherigen Titel mit dem entsprechenden Titelzusatz führen.

Professional Bachelor als Titelzusatz für eidgenössische Berufsprüfungen (eidg. Fachausweis) und Abschlüsse der Höheren Fachschulen HF

Professional Master als Titelzusatz für eidgenössische höhere Fachprüfungen (eidg. Diplom)
 

Wichtig ist, dass der bisherige Titel bestehen bleibt und es sich beim Professional Bachelor um einen «Titelzusatz» handelt. 

Beispiele

  • HR-Fachfrau mit eidg. Fachausweis, Professional Bachelor
  • Dipl. Betriebswirtschafter HF, Professional Bachelor
  • Dipl. Sozialversicherungsexperte mit eidg. Diplom, Professional Master
     

Rückwirkende Wirkung

Die neuen Titelzusätze gelten ab 1. Oktober 2026 rückwirkend für alle Absolventinnen und Absolventen – unabhängig davon, wann der Abschluss erworben wurde.

 

Mehr Infos:  

Medienmitteilung des Bundes, 24. Juni 2026