Bitte füllen Sie alle mit einem Stern * bezeichneten Felder aus.
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Bei abweichender Rechnungsadresse ist zwingend die E-Mail-Adresse anzugeben
* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.
Eine Anpassung der Zahlungsvereinbarung ist nur schriftlich auf einen Semesterwechsel hin möglich