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Aktionen | |||
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* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.