Bitte füllen Sie alle mit einem Stern * bezeichneten Felder aus.
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* Beachten Sie, dass für die Rückforderung von allfälligen Bundesbeiträgen (Subjektfinanzierung) die Rechnungen/Zahlungsbestätigungen auf den Kursteilnehmer persönlich ausgestellt sein müssen. Rechnungen, die auf Dritte ausgestellt sind, z.B. auf den Arbeitgeber, sind nicht anrechenbar. Ob Ihr Kurs beitragsberechtigt ist, entnehmen Sie der Ausschreibung.
WICHTIG
Zum Bildungsgang wird zugelassen, wer über eine der vier nachfolgenden Voraussetzungen verfügt:
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